Organigramm(e): 3 Beispiele
Beispiel 1:
Ein typisches Organigramm hält das Bundeskartellamt, Bonn, auf seiner Website bereit:
www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/bundeskartellamt/Organisation/Organisation.shtml?navid=7 |
und dort der Link „Organisation des BKartA“.Das BKartA ist hierarchisch ausgesprochen flach strukturiert und konstituiert sich im Wesentlichen aus 3 Ebenen. Ebene 1: Präsident und Vizepräsident mit einigen Stabsabteilungen wie z.B. die „Pressestelle“, die „Sonderkommission Kartellbekämpfung (SKK)“ und einigen anderen Stabsstellen (Verwaltung, Rechtsangelegenheiten). Ebene 2: die „Vergabekammern“ mit ihren Nachprüfverfahren sowie mehrere Referate, die der Abteilung „Europäisches und internationales Kartellrecht/Grundsatzfragen“ zugeordnet bzw. unter-geordnet sind. Auf der dritten und letzten Ebene sind die 11 Beschlussabteilungen, in denen die eigentlichen Entscheidungen fallen (siehe dazu im Buch die Seiten 248-250). Genau genommen könnte man auch von (nur) zwei Hierarchie-Ebenen sprechen, weil die Beschlussabteilungen direkt dem Präsidenten/Vizepräsidenten unterstellt sind. Die Zuständigkeiten bzw. Weisungslinien entsprechen im Organigramm den eingezeichneten Linien, wobei die Beschlussabteilungen – ähnlich wie die Kammern bei Gericht – inhaltlich-sachlich unabhängig vom Präsidenten entscheiden. Der Präsident hat nur eine Art Fach- und Personalaufsicht.
Beispiel 2: Die nachfolgende Grafik ist eine vereinfachte Darstellung des formales Aufbaus einer Institution, z.B. einer Behörde und besteht aus insgesamt 5 Ebenen: Vorsteher und zwei Vertreter sowie darunter 5 Abteilungen, die sich hierarchisch teilweise bis in die fünfte Ebene untergliedern (z.B. bei Abt. 2 und 3). Die unterschiedlich eingefärbten Abteilungen, Unterabteilungen und Referate bedeuten hier die fachliche Zuordnung zu den beiden Vertretern dieser Behörde, deren Job es vor allem ist, eine Art Kontrollfunktion und Personalaufsicht auszuüben. Dies wäre der formale Organisationsaufbau. Die beiden dick umrandeten Funktionsstellen (Vertreter und Referat Submission) sollen informelle Beziehungen andeuten: Der (erste) Vertreter, dem auch die Aufsicht über das Referat „Submission“, also Ausschreibung von Aufträgen, obliegt, ist der Schwager des Referatsbeamten, der die Submissionen betreut, was aber niemand weiß (oder ahnt), weil beide davon keinerlei Aufhebens machen – aus gutem Grund: Dem Behördenvertreter obläge es eigentlich, die korrekte Abwicklung der Entscheidungen des Referates Submission zu kontrollieren. Dies geschieht nicht. Statt dessen bevorzugt der Submissionsbeamte bestimmte Anbieter (z.B. Baufirmen), die sich den Zuschlag gegen Bestechungsleistungen erkaufen, die der Submissionsbeamte wiederum mit seinem Schwager teilt (teilen muß), damit dieser in seiner Funktion mitspielt und Kontrollen seitens anderer, z.B. durch den Behördenchef oder den 2. Vertreter, abblockt. Man kann (und sollte) sich solche informellen Strukturen weiter denken (können). Etwa, dass der Submissionsbeamte mit einer Partnerin zusammenlebt, deren Bruder eine (seitdem gutgehende) Baufirma hat. Was in einem solchen Fall ablaufen könnte, kann sicj jeder vorstellen. Und so weiter. |
Eine solche Darstellung sieht simpel aus, beherbergt aber die eigentliche Dramatik der Situation: Die vorgesehenen Kontrollen des stellvertretenden Behördenvorstehers über die einzelnen Abteilungen (hier leicht blau eingefärbt), und insbesondere auch über das Submissionsreferat (Ausschreibungen), sind lahmgelegt.
Hätte man als Journalist eine solche verwandtschaftliche, aber verschwiegene Beziehungsebene herausbekommen, wäre man einen ersten Schritt weiter. Jetzt müsste man mögliche Folgen prüfen:
Und hier begänne jetzt eine weitaus arbeitsintensivere Recherchephase als die vorangegangene. Journalisten sind keine staatlichen Strafverfolger mit hoheitlichen Ermittlungskompetenzen. Journalisten sind Rechercheure, die sich – ähnlich wie dies auch professionelle Detektive machen – im Rahmen gesetzlich zulässiger Spielregeln verhalten müssen. Was grundsätzlich nicht ausschließt, dass man sich über Barrieren, die nicht auf Grund eines rechtlichen Gesetzes, sondern nur als gesellschaftliche Quasi-Gesetze (z.B. Anstandsregeln oder so genannte Usancen) existieren, im Einzelfall auch mal hinwegsetzt, wenn dies legitim und/oder im Sinne der Recherche unverzichtbar wird. Aus diesem Grund arbeiten Journalisten anders als beispielsweise Staatsanwälte. Staatsanwälte könnten im hiesigen Fall bei Vorliegen eines so genannten Anfangsverdachts (vgl. im Buch S. 129, 242) beispielsweise Kontoauszüge einsehen, um an Hand von Zahlungsströmen etwa bei den verschwägerten Behördenangestellten handfeste Beweise dafür zu haben, dass beide „gemeinsame Sache“ machen. Die Komplettierung eines Organigramms um solch sensible Daten wie in der nachfolgenden Grafik, die im Prinzip der individuellen Geheimsphäre zugehören, ist Journalisten (in der Regel) unmöglich: |
Für Journalisten sind daher die oben skizzierten Fragen nach anderen Gemeinsamkeiten relevant, die nicht diesen absolut schutzwürdigen Persönlichkeitssphären zuzurechnen sind. Wer Geschäfte macht, nimmt am allgemeinen Geschäftsleben teil; wer zusammen zum Fußball geht oder sich gemeinsam eine Eigentumswohnung auf Sylt zulegt, kann dies ebenfalls nicht alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit tun, sondern muss mit wachsamen Augen und Ohren rechnen. Insofern ist ein Organigramm meist nur ein erster Ansatzpunkt für die weitere, die eigentliche Recherchearbeit.
Beispiel 3: Das dritte Beispiel, das hier in einer siebenteiligen Bildersequenz dargestellt ist, stellt das formale Beziehungsgeflecht zwischen mehreren Akteuren, also das Organigramm einer nicht institutionalisierten Beziehungsstruktur dar. Es betrifft einen Vorgang, der auf der Website unter 3.5.1.3 dokumentiert ist: „Die Firma WTB hat damit nichts zu tun.“ Innerhalb der drei Hauptakteure dieser Geschichte, dem Bauunternehmen WTB, dem „Baubetreuer“ Bernd BERTRAM sowie dem städtischen Wohnungsunternehmen S+L – Stadt und Land (Bild 1), die in Berlin ein größeres Bauvorhaben abwickeln (abgewickelt haben) ist es zu erheblichen Schmiergeldzahlungen und Betrügereien gekommen. |
Weitere wichtige Beteiligte (Bild 2) sind einige Politiker aus dem Rathaus („Abgeordnetenhaus“ bzw. Landesparlament), Vertreter aus der Senatsbauverwaltung (Bauministerium) sowie der städtischen Wohnungsbaukreditanstalt (WBK). Und natürlich noch viele andere. |
Um den normalen Gang der Dinge zu verstehen, zeigt das dritte Bild den üblichen „Verwaltungsablauf beim öffentlich geförderten Wohnungsbau“: Wenn beispielsweise das Wohungsunternehmen S+L bauen will, stellt es einen Baugenehmigungsantrag und beantragt öffentliche Fördergelder bei der Wohnungsbaukreditanstalt. Die ‚hohe‘ Politik im Landesparlament ist insoweit involviert, als sie aus ihren Reihen des Bausenator (Bauminister) stellt und natürlich auch politisch Einfluß auf die Entscheidungspraxis der Geldverteilenden staatlichen Wohnungsbaukreditanstalt nimmt. Sind alle vorgegebenen Kriterien erfüllt (politische Präferenz des Standorts des Bauvorhaben, Kostenniveau bzw. beantragtes Subventionsvolumen usw.), kann das Wohnungsunternehmen mit grünem Licht seitens der Politik rechnen und der Neubau von Wohnraum kann beginnen. |
Im konkreten Fall läuft die Geschichte ein wenig anders: Initiator ist der „Baubetreuer“ Bernd BERTRAM aus München, der Anfang der 80er gehört hat, dass sich in Berlin im öffentlich geförderten Wohnungsbau („Sozialer Wohnungsbau“) mit wenig Arbeit viel Geld verdienen lässt – die Welt befindet sich im Kalten Krieg und Berlin ist eines der Aushängeschilder des „Freien Westens“, sprich der „Freien Marktwirtschaft“, die deswegen mit gigantischen Fördersummen in der so genannten Frontstadt aufgepäppelt werden muss. Also nix wie hin, und da Bernd BERTRAM in der Szene völlig unbekannt ist, muss er sich entsprechend einführen bzw. einschmeicheln (Bild 4). Wie das geschieht (bzw. geschah), ist hier unter 3.5.1.3 (Ergänzung zum Buchkapitel „Korruption als journalistische Herausforderung“ nachzulesen, das auch die Grundlage für die Überlegungen des Kapitel 6.3 „Umgang mit hot docs“ darstellt: „Die Fa. WTB hat damit nichts zu tun.“ |
Bernd BERTRAM jedenfalls verabredet sich mit einem hohen Angestellten der Baufirma WTB aus München, mit der er noch eine alte „Rechnung offen“ hat, in Berlin groß einzusteigen – egal, was es an Bestechungsgeldern koste, denn in der Wohnungsbauförderung ist genug ‚Luft‘ drin, um Provisionen an diesen und jenen, und natürlich vor allem an sich selbst, in mehrstelliger Millionenhöhe abzugreifen.
Offiziell bzw. formal gesehen, schließt BERTRAM zunächst einen Vertrag mit der Baufirma, so dass er nach außen hin als deren „Vertreter“ fungieren kann. Kurz darauf schließt er einen Vertrag mit dem Wohnungsunternehmen S+L: Als „Baubetreuer“ von S+L soll er im Namen von S+L die Interessen des Wohnungsunternehmens gegenüber der Baufirma vertreten und wahren (Bild 5). Dass sich beides gegenseitig eigentlich ausschliesst, weil es einen geradezu klassischen Interessenskonflikt impliziert, stört weder die Fa. WTB noch Bernd BERTRAM, denn dies ist von beiden so gewollt. S+L weiss von dieser Konstruktion indes nichts und kann es auch nicht erahnen – der Geschäftsführer ist kein wirklicher Fachmann aus dem Wohnungsbau, sondern ein ehemaliger Politiker, den die regierende Partei auf diesen Posten abgeschoben bzw. „entsorgt“ hat. Damit sind im folgenden Bild 5 alle dominanten formalen Beziehungsstrukturen skizziert: |
Um die Handlungsweisen der nun agierenden Akteure zu verstehen, zeigt Bild 6 die (unterschiedlichen) Motive und Interessenskonstellationen der Beteiligten: Geld bei den beiden Hauptbeteiligten, der Baufirma WTB und Bernd BERTRAM – Prestige beim Geschäftsführer des staatlichen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmens, der vor allem seiner Pension entgegen harrt. Natürlich ist er Bargeld und einer kostenlosen Jagd-Safari in Südafrika gegenüber nicht abgeneigt und so nimmt er es auch beides, als man es ihm anbietet, ohne darüber nachzudenken. In der Senatsbauverwaltung sitzt ein junger, ziel- und karriereorientierter Abteilungsleiter, der dieses Spiel schon durchschaut und sich seine Mitwirkung (er gibt letztlich das entscheidende grüne Signal) für einen funkelnagelneuen Sport-BMW erkaufen lässt. In der staatlichen Wohnungsbaukreditanstalt, die nicht nur das Geld (von anderen, nämlich aus dem damaligen Bundeshaushalt) verteilt, sondern auch die Kosten „kontrollieren“ soll, sieht man das alles nicht so eng, denn man ist quasi als Staatsbediensteter arbeitsplatzmäßig und finanziell gut abgesichert, so dass sich übermäßiger Arbeitseifer nicht wirklich lohnt; entsprechend lax fällt die Kontrolle von Kosten und Subventionen aus. Die beteiligten Politiker denken zwangsweise ebenfalls vor allem an sich, sprich an die nächsten Wahlen, und da man ‚größere‘ Pläne hat, kann einem eigentlich egal sein, was hinterher mit dem geschieht, was man politisch mit angestoßen hat. |
Bild 7 zeigt denn auch das Ergebnis, nachdem der Skandal offenbar und die ganze Affäre aufgeflogen ist: Einer der beiden Politiker, der seinerzeitige Regiernde Bürgermeister, Richard von WEIZSÄCKER, ist nun Bundespräsident. Einer der maßgeblichen Landtagsabgeordneten, Heinrich LUMMER, sitzt inzwischen im Bundestag. Sitzen – und zwar hinter Gittern – tun der karriereorientierte und BMW-Sportwagenverliebte Abteilungsleiter aus der Senatsbauverwaltung sowie kurzfristig der inzwischen „beurlaubte“ Geschäftsführer des staatlichen Wohnungsunternehmens. Und natürlich der Hauptakteur Bernd BERTRAM. |
Weil er sich reuemütig und willig zeigt und die (politisch) erwünschten Aussagen macht, die sich wenig später in einem zweiten Strafprozess zum größten Teil als falsch herausstellen werden, wird BERTRAM nur für einen kleinen Teil seiner dem Finanzamt gegenüber verschwiegenen Einkommen (illegale Provisionen) angeklagt und verurteilt. Für 2,4 (von insgesamt rund 17) vorenthaltenen Millionen DM würde im Normalfall das Strafmaß allein für diesen Straftatbestand auf 18 Monate Haft lauten. BERTRAM bekommt dafür aber nur 6 Monate aufgebrummt und absitzen davon muß er nur 3. So gesehen „rechnet“ sich das Ganze: 1 Million nicht angegebener und hinterzogener Steuern „kostete“ knapp 1 Woche Freiheitsentzug (17 Mio dividiert durch 3 Monate). Wie man solches (am besten) anstellt, kann man hier, wie bereits erwähnt, unter 3.5.1.3 nachlesen: „Die Fa. WTB wurde von vorne bis hinten betrogen.“
Die Aufteilung des Beziehungsgeflechts dieser Affäre in einer siebenteiligen Bildersequenz ist zum einen des besseren Verständnisses wegen geschehen. Gleichzeitig soll dies aber auch animieren, solche Geschichten nicht nur textlich oder in Bild und Ton zu beschreiben, sondern solche Zusammenhänge auch zu visualisieren. Im Fernsehen kann man dies mit einer einfach herzustellenden Tricksequenz machen. Printmedien müssen da mehr Phantasie entwickeln und vor allem auch den entsprechenden Platz im Blatt organisieren. Im einfachsten Fall liefe dies auf eine einzige Abbildung hinaus (z.B. Bild 5, 6 oder 7). Im Idealfall könnten es aber auch 2 grafische Darstellungen sein. Wer zu Beginn einer Affäre etwas längerfristig denkt, nimmt das Ausgangsbild als Grundmodell und ergänzt oder variiert dies jedesmal um genau jene Dinge, die gerade neu ans Tageslicht gekommen sind. Die Grafik würde bei jeder neuen Geschichte bei jedem Leser nicht nur sofort den (bisherigen) Fall in Erinnerung rufen, sondern auch das Verständnis um die Zusammenhänge von Mal zu Mal weiter vertiefen. In der Phase der (noch) Recherchearbeit könnte man ein solches Grundmodell der rekonstruierten Beziehungen jetzt um die ganzen vielen Feinheiten und einzelnen Vorgänge ergänzen, die später als Grundlage für die Veröffentlichung dienen. Wer über die software „Powerpoint“ von Microsoft oder „impress“/StarOffice von Sun (Freeware!) verfügt, kann sich das Gleiche auch als durchgehende Trickdarstellung ansehen: hier klicken! |
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Medien, die gleichzeitig ihre wichtigsten Geschichten Online stellen, sollten auch an eine solche Möglichkeit denken. |