4.6.1 – Öffentlich zugängliche Informationen von Behörden

Behörden repräsentieren den verlängerten Arm der Politik. Konkret setzen sie als „Exekutive“ die politischen Vorgaben um, die beispielsweise auf der parlamentarischen Ebene („Legisaltive“) beschlossen wurden oder durch die Regierung, z.B. in einem Ministerium.

Auf kommunaler Ebene, aber t.w. auch auf der Ebene der Bundesländer wurden und werden ab und an spezifische staatliche Aufgaben in privatwirtschaftliche Institutionen ausgelagert (aus-gesourct), etwa in eine GmbH. Hält die öffentliche Hand daran die Mehrheit, sind derlei Institutionen genauso auskunftsverpflichtet wie klassische Behörden. Dies haben Journalisten durch entsprechende Klagen vor Gericht durchgesetzt: Die Rechtsprechung dazu ist inzwischen einheitlich.

Unterschiede können aber insoweit bestehen, dass in einigen Fällen die Auskunftsrechte von Journalisten weitergehen als für ’normale‘ Bürger, weil Medien eine „öffentliche Aufgabe“ wahrnehmen – z.B. für die ’normalen‘ Bürger (Beispiel: Grundbuchamt).

Im folgenden werden die allgemein öffentlich zugänglichen Informationen dargestellt. Und im Einzelfall auf zusätzliche Auskunftsrechte für Journalisten bzw. Medien hingewiesen.

Konkret wird es um Informationen aus folgenden Bereichen bzw. staatlichen Institutionen gehen:

  • Melderegister/Einwohnermeldeamt
  • Handelsregister/Unternehmensregister sowie Rechtsformen von Unternehmen
  • Andere Register: Vereine, Güterrechtsregister, Stiftungen
  • Schuldnerverzeichnis beim Insolvenzgericht.