4.6.2.2 Andere Register und Behörden

Jeder, der ein Auto fährt bzw. angemeldet hat, weiß, was für Informationen in Kraftfahrzeugämtern gespeichert werden oder was ein »Eintrag in Flensburg« bedeutet. Letzteres ist im Zusammenhang mit investigativen Recherchen ohne jeglichen Belang wohingegen eine Auskunft nach dem Halter eines KFZ aufgrund seines amtlichen Kennzeichens im Einzelfall einen großen Nutzen zwecks eindeutiger Identifizierung haben kann (z.B. parkende Autos der Spitzenklasse vor einem einsamen Restaurant, in dem gerade verbotene Kartellabsprachen getroffen werden). Solche Auskünfte stehen im Regelfall nur Behörden zur Verfügung. Es müsste im Einzelfall getestet werden, ob nicht auch Journalisten in Ausübung ihrer öffentlichen Aufgabe, d.h. bei Darlegung des berechtigten konkreten Interesses, einen Anspruch auf solcherlei Informationen haben.

Gleiches gilt im Prinzip für viele andere Register und deren Informationen. In Frage kämen grundsätzlich das Bundeszentralregister (zentrale Registrierung von Straftaten/Haftstrafen, Steckbriefvermerke; ca.. 6,3 Mio. Personen mit entsprechenden Daten abgespeichert) sowie das Gewerbezentralregister (Bußgeldbescheide bei Kartellverstößen, Zuwiderhandlungen gegen die Gewerbeordnung), beide in Bonn amtierend und zugleich beides Dienststellen des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ebenfalls von grundsätzlichem Belang: polizeiliche und sonstige Informationsressourcen wie etwa jene beim BND oder den 16 Verfassungsschutzämtern in Deutschland.

Über Sinn und Unsinn, solcherlei Überlegungen überhaupt anzustellen, sei hier – aus Raumgründen – nicht weiter nachgedacht. Tatsache ist, dass Deutschland in dieser Beziehung vielen anderen Staaten nachhinkt – anderswo (USA, skandinavische Länder) ist man mit Transparenz sehr viel weiter. Und was immer mehr wissenschaftliche Untersuchungen zu Tage fördern ist dies: Es gibt einen umgekehrten (inversen) Zusammenhang zwischen Behördentransparenz und Korruption: Je größer die öffentliche Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen und Arbeitsabläufe, umso geringer die Verbreitung sozialschädlicher Verhaltensweisen.

Im Ergebnis lassen sich daraus mehrere Dinge schlussfolgern:

  • Am Thema ›Transparenz und Staat‹ muss weiter ›gearbeitet‹ werden. Konkret müssen solche Fragen öfter und regelmäßiger thematisiert werden – ggf. auch im Zusammenhang mit den Ergebnissen von Recherchen (z.B. was aus welchen Gründen nicht mehr in Erfahrung gebracht werden konnte. Und was daraus folgt).
  • Die notwendige Thematisierung bezieht sich vor allem auch auf Diskussionen wie ›Wo endet die private und geschützte Sphäre bzw. wo beginnt das öffentliche Interesse?‹
  • Bis sich Bewegung oder Änderungen in diesen Bereichen zeitigen, bleibt jeder bei seinen Recherchen auf sich und seine Möglichkeiten, sprich individuellen Kontakte, gestellt.

Dass so etwas funktionieren kann, hat die Freie und Hansestadt Hamburg vorgemacht. Dort gibt es neben dem schon lange existierenden Informationsfreiheitsgesetz seit Oktober 2012 jetzt auch ein Transparenzgesetz: Behörden und staatliche Stellen müssen von sich aus so gut wie alles online stellen. Mehr unter www.hamburg.de/transparenzgesetz.