Der Bundesanzeiger – egal ob in Printform oder digital – ist das offizielle Amtsblatt mehrerer staatlicher Institutionen, z.B. Bundesbehörden, Handelsregisterabteilungen der Amtsgerichte u.a.m. Also eine Art elektronischer Auskunftsplattform, die – inzwischen – zum Teil – kostenlos ist. Im selben Verlag (Bundesanzeiger Verlag) erscheint beispielsweise auch das Bundesgesetzblatt. Und längst können die publizitätspflichtigen Unternehmen in Deutschland ihre relevanten gesellschaftsrechtlichen Veränderungen oder auch ihre veröffentlichungspflichtigen Bilanzen dort bekannt geben.
Das Veröffentlichungsspektrum erscheint auf den ersten Blick ertragreich zu sein, wenn man https://www.bundesanzeiger.de aufruft und auf der Startseite unter „Suchen“ bzw. „Suchbegriff“ schaut, was man potenziell finden kann:
So umfasst der „Suchbereich“ – neben der Standardeinstellung „Alle Bereiche“ – insgesamt die folgenden 6 „Bereiche“:
- Amtlicher Teil
- Gerichtlicher Teil
- Gesellschaftbekanntmachungen
- Rechnungslegung/Finanzberichte
- Kapitalmarkt
- Verschiedene Bekanntmachungen,
Unter „Wissenswertes“ werden die näher skizziert:
Allerdings: Man wird nicht alles finden, wonach man in den jeweiligen Bereichen sucht. Sondern nur das, was offiziell für die Öffentlichkeit vorgesehen (vorgeschrieben) ist. Etwa im Gegensatz zu den lokalen Handelsregistern, in deren Akten bzw. elektronischen Beständen oft mehr landet als notwendig bzw. vorgeschrieben ist.
Die Hilfsmittel „Suchbegriff“ und „Alle Bereiche“ eignen sich indes gut für einen schnellen ersten Check. So findet man etwa unter „Spiegel Verlag Rudolf Augstein“ und „Alle Bereiche“ auf Anhieb die Existenz von Jahresabschlüssen:
Ein weiterer hoffungsvoller Klick auf einen der gelisteten Abschlüsse wird indes schnell enttäuschen: DER SPIEGEL macht von der „Möglichkeit zur Befreiung von der Offenlegungspflicht … Gebrauch.“ Bzw. verbucht diese Informationen unter dem Konzern-Jahresabschluss der Muttergesellschaft: Rudolf Augstein GmbH.
Um an den Konzernabschluss heranzukommen sowie an andere „Registerinformationen“ muss man einen ganz anderen Bereich aufrufen: Das (elektronische) „Unternehmensregister“ in der oberen blauen Navigationsleiste ganz oben (zweiter Menüpunkt von links aus gesehen). Dieses Unternehmensregister repräsentiert das zentrale (elektronische) Handelsregister von Deutschland. Und dort findet man dann auch den Konzernabschluss, den man kostenlos lesen kann. Ebenso die aktuell(st)en gesellschaftsrechtlichen Veränderungen (z.B. Geschäftsführer wechselt), die als „Registerinformationen“ bezeichnet werden.
Weitere Leistungen wie das Downloaden oder Lesen der Informationsbestände (siehe das ausführliche Kapitel Die Informationsbestände im Detail)
- Aktueller Abdruck
- Chronologischer Abdruck
- Historischer Abdruck
- Dokumentenansicht
- Unternehmensträger
lassen sich nicht mehr kostenfrei erschließen. Man muss sie in den kostenpflichtigen Warenkorb packen. Die Einsichtnahme in die Informationsbestände von Unternehmen vor Ort bzw. am Sitz oder einer handelsreisterlich geführten Niederlassung ist gebührenfrei.
So muss man im Einzelfall schauen, wie weit man über diese Quelle(n) kommt.
Grundsätzlich sind für die Zwecke des Recherchierens vor allem die folgenden Bereiche von Interesse:
- Die Jahresabschlüsse (Bilanzen etc) von veröffentlichungspflichtigen Unternehmen in der Rubrik „Rechnungslegung/Finanzberichte“.
- Bekanntmachungen von größeren Unternehmen, die im Bundesanzeiger vorgeschrieben sind (z.B. Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften)
Es sind dies die Bekanntmachungen, die Unternehmen bzw. Institutionen machen müssen (z.B. auch in ihren kostenlosen Geschäftsberichten).
In jedem Fall empfiehlt sich die eingangs beschriebene Suche mittels
- des entsprechenden Suchbegriffs (Name)
- sowie den über „Alle Bereiche“
auszuprobieren. Der elektronische Bundesanzeiger ist eben auch nur eine von vielen anderen Quellen.