4.6.3.1 Pressearchive und Datenbanken

Pressearchive + Pressedatenbanken:

Informationen aus Pressearchiven bzw. Pressedatenbanken, konkret Informationen aus bereits veröffentlichten Artikeln, sind für die erste Orientierung wichtig, manchmal unverzichtbar, aber dennoch mit Vorsicht zu genießen: Nichts ist so unzuverlässig wie bereits publizierte oder gesendete Informationen aus schnelllebigen Medien. Denn nichts ist so alt wie die Zeitung oder Sendung von gestern, wie es heißt, und deshalb wird auch vieles, was einmal publik geworden ist, weder angezweifelt noch berichtigt. Presseberichte transportieren viel Ungenaues, manchmal Falsches und häufig halbe Sachen. Da es bei vielen Journalisten gängige Praxis ist, Informationen und Berichte mittels Clipping-Studium zu fabrizieren, multiplizieren sich so inhaltliche Fehler und Ungenauigkeiten allein durch das gegenseitige Abschreiben bzw. ungeprüfte Übernehmen von Informationen. Druck- und Übertragungsfehler bewirken ein Übriges. Wer Pressearchive und -datenbanken nutzt, sollte verifizieren, was er braucht. Erst recht, wenn man präzise arbeiten muss.

Anders gesagt: Man kann Pressearchive und Pressedatenbanken als das nutzen, was sie verkörpern: als eine komprimierte und leicht zugängliche Sammlung publizierter Informationen, unabhängig von ihrem Grad an Faktizität und Authentizität. Presseartikel können vor allem für zwei Dinge nützlich sein: Zum einen für die schnelle Erstinformation ganz generell. Zum Zweiten als Antwort auf die Frage: Was genau wurde bisher über ein bestimmtes Thema, Sachverhalt oder über eine bestimmte Person veröffentlicht? Und wer hat das gemacht und in welcher Form? Solche Meta-Informationen sind manchmal recht wichtig, um die Arbeit der eigenen Recherchen bzw. deren erhoffter Neuigkeitswert von vornherein besser einschätzen zu können. Und manchmal erfährt man auch die Namen jener Kollegen, die bereits an einem Thema dran waren oder noch sind bzw. die in jedem Fall weiterhelfen können, weil sie im Zweifel zusätzliche Informationen haben, die nicht veröffentlicht worden sind.

Weil immer mehr Onlinearchive von Verlagen und Medien kostenpflichtig sind, andererseits viele ihrer Bestände in größeren Datenbanken von Drittanbietern archiviert werden, kann man oft auch kostenlos darauf zurückgreifen, wenn man derlei Datenbanken in öffentlichen Bibliotheken und/oder solchen in wissenschaftlchen Einrichtungen, z.B. Hochschulen nutzt.Letzteres betrifft insbesondere spezialisierte Datenbanken, die das Wissen spezifischer Themen, Forschungsbereiche oder sonstiger Fragestellungen konzentrieren. Deren Nutzung hängt vom speziellen Rechercheziel ab.

‚Klassische‘ Datenbankanbieter ganz allgemein sind beispielsweise

Dort finden sich nicht nur die Titel bzw. Archive viele Tageszeitungen und allgemeiner (general interest) Zeitschriften, sondern auch von Fachzeitschriften (specia interest), amtlichen Publikationen und anderes mehr.

Andere Datenbanken und Informationsbestände:

Was Datenbanken und ihre Informationsbestände ganz generell anbelangt, so ist dies ein unendliches Thema, weil immer mehr Daten in eben solchen Programmierungsformaten digital gespeichert und archiviert werden. Dies betrifft Informationen über Personen und Unternehmen ebenso wie Umweltdaten, Namen und Daten zum Sportgeschehen, Kennziffern zur Landwirtschaft oder sonstige Zahlen. Eine vollständige Aufstellung ist völlig unmöglich und in einem nicht periodisch erscheinenden Printmedium wie diesem Buch wäre ein solcher Versuch bereits übermorgen nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Um Datenbestände und/oder Einzeldaten nutzen zu können, sind mehrere Überlegungen im Vorfeld wichtig.

  • Eine 1. Frage lautet: Wer könnte welche Daten sammeln bzw. besitzen? Bzw. wer hat ein Interesse an welchen Daten?  Und wer hat welche Möglichkeiten, entsprechende Daten auch zu erheben? Daten werden heutzutage (Informationszeitalter) von praktisch allen erhoben und irgendwie elektronisch archiviert, egal ob in kleinerem oder größerem Umfang.
  • Die Frage 2 ist dann nur, wer stellt welche Daten auch Dritten, beispielsweise der Öffentlichkeit oder Journalisten, zur Verfügung?
  • Frage 3 bezieht sich dann auf die konkreten Konditionen, etwa zu Kosten und/oder deren Verwertbarkeit.

Datenbankdaten für die  Weitergabe an Dritte werden vor allem von wissenschaftlichen Institutionen und/oder Bibliotheken, staatlichen Institutionen, etwa Ministerien und/oder nachgelagerten Behörden, Gerichten (Entscheidungssammlungen) und sonstigen staatlichen Einrichtungen (z.B. Statistisches Bundesamt: www.destatis.de), aber auch Interessensgruppen und NGO’s angeboten.

 

Beispiel: Gesetze, Justiz und Gerichtwesen:

Praktisch alle Gesetze, die bundesweit gelten, und praktisch alle amtlichen Verordnungen finden sich inzwischen im Internet, und dies frei zugänglich: www.gesetze-im-internet.de – eine Service des Justizministeriums.

Die höchstrichterlichen Entscheidungen lassen sich hierzulande – sofern wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung auch veröffentlicht – nachlesen (Urteile im vollständigen Umfang ebenso wie die dazugehörigen Pressemitteilungen) unter

usw. Das Gleiche gibt es auch bei www.juris.de  – einer juristischen Datenbank, die aber nur teilweise kostenlos ist.

Was die Entscheidungen von Oberlandesgerichten und Landgerichten, Verwaltungsgerichten etc. auf Landesebene anbelangt, so ist dies vom Zugang her unterschiedlich geregelt. Entweder man findet die einzelnen Gerichte mit einer Suchmaschine oder über die Homepage des jeweiliges Justizministeriums.

 

Indirekte Zugänge zu Datenbanken:

Wichtig ist vor allem die Kenntnis über die möglichen Quellen, denn wenn man nicht selbst an Datenbestände herankommt, kann man sie ggfs. über andere Schienen erschließen. Beispiel: An Informationen von so genannten Wirtschafts- und Handelsauskunfteien (siehe Kapitel 4.6.3.3) hat  man als Journalist keinen Zugang, weil dies die Geschäftsbedingungen ausschließen. Wer dies jedoch über ein (befreundetes) ‚Unternehmen’ macht (z.B. der eigene Verlag), hat keine Zugangsprobleme.

Dass viele staatliche, beispielsweise auch europäische Institutionen, Daten – aus vorgeschobenen Datenschutzbelangen und anderen Gründen – nicht herausgeben, ist bekannt. Informationen zu Subventionen und ihren Empfängern etwa werden hier zu Lande gerne mit dem Hinweis (ausgerechnet) auf das »Steuergeheimnis« zurückgehalten. Dass man inzwischen Informationen über die Landwirtschaftssubventionen aus dem EU-Haushalt nutzen kann, weiß man (nur), wenn man beispielsweise die journalistischen Aktivitäten von www.farmsubsidy.org kennt. Über deren Datenbank lassen sich immer mehr Geldströme nach Ländern, aber auch nach Firmennamen erschließen.

Und abschließend nochmals der Hinweis: Kostenpflichtige Datenbankbestände lassen sich sehr oft kostenlos über öffentliche Bibliotheken erschließen.