Einsatz von Drohnen

Was vormals nur mittels Satelliten möglich war, Aufnahmen von ganz oben aber dennoch mit viel erkennbarem Detail, ist inzwischen noch flexibler und t.w. auch detaillierter mit Drohnen möglich. Konnte früher etwa nur die potenzielle Ernteausbeute von Kaffeeplantagen mit Fotoaufnahmen von ganz oben abgeschätzt werden, so leisten Drohnen im zivilen Einsatz längst mehr: mit angebrachten Infrarotkameras lässt sich jetzt sogar der Reifezustand der Trauben erkennen.

Erkennen, was man sonst nicht zu Gesicht bekäme, kann auch beim investigativen Recherchieren mit den neuartigen Kleinstfluggeräten eine relevante Option darstellen. Darum soll es hier gehen. Zum Thema Drohne im Allgemeinen sei auf den Überblicksartikel im Wikipedia verwiesen: unbemanntes Luftfahrzeug.

Eine der möglichen Alternativen, ein Hubschrauberflug, ist teuer (1 Stunde ca. 1.000 Euro), und muss vorher beantragt werden. Und viele Orte oder lokale Punkte darf man zudem nicht überfliegen. Oft kann man aber auch seitlich bzw. von davor aus einiges erkennen.

Ein Drohnenflug, der sehr viel mehr an Aufklärung oder Bilder- oder sonstiger Beweismittelbeschaffung dienen kann, muss – wenn er für öffentliche oder gewerbliche Zwecke genutzt wird – nach dem 2011 geänderten Luftverkehrsgesetz (Mini-Wikipedia-Artikel dazu) ebenfalls angemeldet werden. Die Regelungen, Genehmigungsprozeduren, Gebühren und Auflagen im Detail unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.

Ausgenommen vom Luftfahrtsgesetz sind allerdings private Einsätze im Rahmen der individuellen Freizeitgestaltung. Deshalb gibt es auch kleinere Drohnen bereits für mehrere Hunderte Euro bzw. unter 1.000 Euro zu kaufen. Viel Gewicht tragen können sie natürlich nicht. Auch ist die Durchhaltedauer in der Luft sehr beschränkt. Derartige Geräte fallen eher in die Kategorie Spielzeug. Was grundsätzlich nicht gegen phantasievolle Verwendung spricht.

In Frankreich beispielsweise experimentiert schon seit vielen Jahren eine eigene Internet- bzw. Entwicklergemeinde in Kooperation mit der französischen Luftfahrt-Universität Ecole Nationale de l’Aviation Civile in Toulouse mit derlei Gerätschaften. Das Projekt ist zu finden unter www.paparazziuav.org . Dort gibt es einen Blog, eine Mailing-Liste, Anleitungen zum Selbstbau, Ausbau (hardware, software) usw.

Will man sich eine Drohne selbst anschaffen, so muss man mit 2.000 für kleinere und rd. 20.000 Euro für ein professionelles „Luftfahrt“-Gerät kalkulieren. Hersteller solcher Drohnen, die u.a. auch von der Polizei für Überwachungszwecke gekauft werden, sind Firmen wie das Wehrtechnikunternehmen Dihel BGT Defenece in Überlingen, die Fa. microdrones GmbH oder Airrobot in Arnsberg. Und andere mehr.

Man kann Drohnen für journalistische Zwecke aber auch mieten. Konkret: Geräte plus Piloten. Bzw. auch Kameraleute dazu, die als eingefahrenes Team eine Drohne nicht nur sicher in die Luft bringen und auch wieder herunter und für perfekte Aufnahmen dabei garantieren, sondern die dann auch den Bürokratiekram im Vorfeld für derlei Einsatzzwecke erledigen. Wer mehr wissen will, dem seien die Websites

empfohlen.

Beispiele und Erfahrungen beim Einsatz von Drohnen für recherchierende, insbesonders investigative Zwecke sind – derzeit – noch Mangelware. Wer Informationen dazu beisteuern kann, ist herzlich gebeten, sie uns mitzuteilen, damit wir sie auch anderen hier zugänglich machen können.