Informant oder Whistleblower: die Unterschiede – Ergänzung zum Kapitel 5.5.2

1Im Buch gibt es auf der Seite 204 eine Abbildung, die den „Workflow Informant > Whistleblower“ skizziert. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung, die auf folgende Unterschiede abstellt:

  • Ein sogenannter Informant, der sich an die Medien wendet, ist geschützt. Er fällt unter den sogenannten Informantenschutz, der – rechtlich gesehen – das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten betrifft: Sie müssen niemandem sagen, von wem sie welche Informationen haben.
  • Als „Whistleblower“ kann man jemanden bezeichnen, der Alarm schlagen will, also auf Probleme, Missstände, Gefahren oder Gesetzwidrigkeiten aufmerksam machen möchte und dem sich, sofern er die Courage dazu besitzt, mehrere Möglichkeiten dazu bieten. Allerdings mit unterschiedlichem Schutz für ihn selbst und mit unterschiedlchen Wahrscheinlichkeiten, dass man ihn ernst nimmt. Läuft er bei den Medien auf, weil die sich nicht für seine Informationen interessieren, so muss er sich andere Wege suchen, sein Anliegen öffentlich zu kommunizieren. Dann ist er – faktisch gesehen – nicht geschützt. Jedenfalls derzeit nicht.

Die nachfolgende Darstellung des potenziellen Workflows eines Whistleblowers (Fall 3), der

  • ersteinmal eine interne Klärung innerhalb seines eigenen (beruflichen) Systems sucht,
  • und/oder sich vorher oder hinterher an die Justiz wendet,
  • und gegebenenfalls danach an die Medien geht,
  • oder der – wegen der absehbaren Aussichtlosigkeit der ersten Optionen – gleich seine Informationen an die Medien gibt und damit ein (Medien)Informant ist,
  • und danach dann sich andere Wege suchen muss, um seine Informationen öffentlich zu machen, weil die Medien seine Informationen nicht verwenden wollen,
  • oder von vorneherein in irgendeiner Form an die Öffentlichkeit geht,

versucht, diese unterschiedlichen Optionen jetzt präziser einzufangen:

Workflow_Problemloesungen via Whistleblower-680pxLegende: Die Farbe grün steht für geschützt, rot für nicht geschützt.

Auch diese Darstellung kann nur modellhaft sein, weil die Kommunikationswege und die Handlungsmöglichkeiten von Whistleblowern sehr unterschiedlich ausfallen können. Einen ‚Königsweg‘ gibt es nicht. Dazu sind schon die Risikofaktoren für den Whistleblower hier in Deutschland viel zu groß. Bzw. die verbleibenden Handlungsoptionen zu gering und zu eng.

Das DokZentrum ansTageslicht.de sammelt und bereitet solche Fälle in Kooperation mit dem Whistleblower-Netzwerk auf: unter www.ansTageslicht.de/Whistleblower. Das gemeinsame Ziel: Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Informanten und Whistleblowern. Relevante Informationen über Probleme, Missstände, Gefahren, Gesetzeswidrigkeiten usw. müssen ans Tageslicht. Egal, wie sie die zuständigen Instanzen (internes und externes Whistleblowing) bzw. ggfs. auch die Öffentlichkeit erreichen (öffentliches Whistleblowing).